AtomkraftwerkePlag Wiki
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1986 stellte die [http://de.atomkraftwerkeplag.wikia.com/wiki/Stagnation_und_Niedergang_in_den_80er_und_90er_Jahren#Helmut_Kohl:_Atomkraft_trotz_Tschernobyl Bundesregierung unter Helmut Kohl] zur "Haftungsproblematik bei Reaktorunfällen" fest, dass ihrer Meinung nach im Falle von atomaren Unfällen ausreichende Regelungen für einen Schadenersatz bestehen. Es gebe ein angemessenes Haftungsrecht, ein "Schadenausgleich in Geld" sei gewährleistet.
 
1986 stellte die [http://de.atomkraftwerkeplag.wikia.com/wiki/Stagnation_und_Niedergang_in_den_80er_und_90er_Jahren#Helmut_Kohl:_Atomkraft_trotz_Tschernobyl Bundesregierung unter Helmut Kohl] zur "Haftungsproblematik bei Reaktorunfällen" fest, dass ihrer Meinung nach im Falle von atomaren Unfällen ausreichende Regelungen für einen Schadenersatz bestehen. Es gebe ein angemessenes Haftungsrecht, ein "Schadenausgleich in Geld" sei gewährleistet.
   
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In einer Äußerung von 2006 nahm die CDU/SPD-Bundesregierung zu den "Gefahren der Atomenergie" Stellung. Bemerkenswert ist folgende Äußerung: "Keines der in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke ist gegen die Folgen von Kernschmelzunfällen ausgelegt." Sicherheitsbehälter böten nur einen zeitlich begrenzten Widerstand. Es wird auch erklärt, dass andere Gefahren, wie Erdbeben, Versagen von Sicherungsventilen und Terrorangriffe (Letzteres mit möglicherweise katastrophalen Folgen), nicht auszuschließen seien. Es wurde auch eingeräumt, dass die Atomkraftwerke [[Biblis (Hessen)|Biblis]], [[Neckarwestheim II (Baden-Württemberg)|Neckarwestheim]] und [[Brunsbüttel (Schleswig-Holstein)|Brunsbüttel]] "nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik" entsprächen.<ref>Deutscher Bundestag: [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/012/1601249.pdf Gefahren der Atomenergie] (Drucksache 16/1249) vom 19. April 2006 </ref>
 
In einer Äußerung von 2006 nahm die CDU/SPD-Bundesregierung zu den "Gefahren der Atomenergie" Stellung. Bemerkenswert ist folgende Äußerung: "Keines der in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke ist gegen die Folgen von Kernschmelzunfällen ausgelegt." Sicherheitsbehälter böten nur einen zeitlich begrenzten Widerstand. Es wird auch erklärt, dass andere Gefahren, wie Erdbeben, Versagen von Sicherungsventilen und Terrorangriffe (Letzeres mit möglicherwiese katastrophalen Folgen), nicht auszuschließen seien. Es wurde auch eingeräumt, dass die Atomkraftwerke [[Biblis (Hessen)|Biblis]], [[Neckarwestheim II (Baden-Württemberg)|Neckarwestheim]] und [[Brunsbüttel (Schleswig-Holstein)|Brunsbüttel]] "nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik" entsprächen.<ref>Deutscher Bundestag: [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/012/1601249.pdf Gefahren der Atomenergie] (Drucksache 16/1249) vom 19. April 2006 </ref>
 
   
 
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Im Juni 2010, als die [[Merkel: Ausstieg aus dem Ausstieg|schwarz-gelbe Regierung]] eine Laufzeitverlängerung deutscher AKW plante, fragten Abgeordnete mit Hinweis auf die "Liquidatoren" in [[Die Tschernobyl-Katastrophe|Tschernobyl]], welche Einsatzkräfte bei einem Super-GAU in Deutschland eingesetzt und wie eine Dekontamination ablaufen würde. Die Bundesregierung wies einen Zusammenhang mit Tschernobyl zurück, da die Sicherheitsbarrieren in deutschen AKW gegen den Austritt nuklearer Substanzen wesentlich wirkungsvoller seien als im zerstörten sowjetischen Reaktor. "Eine Explosion oder ein Brand in der Form, wie sie im graphitmoderierten Kernreaktor des Kraftwerkes Tschernobyl stattgefunden und zur vollständigen Zerstörung des Reaktors geführt haben, sind in deutschen Anlagen nicht möglich." Die Verantwortung für den Katastrophenschutz liege nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Für Aufräumarbeiten seien die Betreiber zuständig.
 
Im Juni 2010, als die [[Merkel: Ausstieg aus dem Ausstieg|schwarz-gelbe Regierung]] eine Laufzeitverlängerung deutscher AKW plante, fragten Abgeordnete mit Hinweis auf die "Liquidatoren" in [[Die Tschernobyl-Katastrophe|Tschernobyl]], welche Einsatzkräfte bei einem Super-GAU in Deutschland eingesetzt und wie eine Dekontamination ablaufen würde. Die Bundesregierung wies einen Zusammenhang mit Tschernobyl zurück, da die Sicherheitsbarrieren in deutschen AKW gegen den Austritt nuklearer Substanzen wesentlich wirkungsvoller seien als im zerstörten sowjetischen Reaktor. "Eine Explosion oder ein Brand in der Form, wie sie im graphitmoderierten Kernreaktor des Kraftwerkes Tschernobyl stattgefunden und zur vollständigen Zerstörung des Reaktors geführt haben, sind in deutschen Anlagen nicht möglich." Die Verantwortung für den Katastrophenschutz liege nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Für Aufräumarbeiten seien die Betreiber zuständig.
   
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Version vom 5. Oktober 2017, 17:00 Uhr

GAU in Deutschland: Was wäre, wenn ...? > Stellungnahmen von Bundesregierungen

Allgemeines

Zu einer potenziellen Atomkatastrophe finden sich einige Stellungnahmen von Bundesregierungen im Rahmen Kleiner Anfragen des Bundestages aus den Jahren 1986 bis 2011. Dabei ist zu beachten, welche politische Konstellation jeweils herrschte. Ab 2010 verwies der Bund bei vielen Fragen einfach auf die Zuständigkeit der Länder.

1986

Rtwinter

Reichstag

1986 stellte die Bundesregierung unter Helmut Kohl zur "Haftungsproblematik bei Reaktorunfällen" fest, dass ihrer Meinung nach im Falle von atomaren Unfällen ausreichende Regelungen für einen Schadenersatz bestehen. Es gebe ein angemessenes Haftungsrecht, ein "Schadenausgleich in Geld" sei gewährleistet.

Auf die Frage, mit welcher Gesamtschadensumme im Falle eines GAU zu rechnen sei und ob dieser die bisherige Haftung übersteige, antwortete die Bundesregierung: "Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, sich an Spekulationen über die finanziellen Auswirkungen eines hypothetischen Großunfalls zu beteiligen. Spekulationen dieser Art liefern keine solide Basis für politische Entscheidungen. Die Bundesregierung richtet vielmehr ihr Hauptaugenmerk auf die weitere Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen. Im übrigen ist sie der Ansicht, daß das geltende Atomhaftungsrecht angemessen ist." Auf die Frage nach der Beweislast von Krebserkrankungen wurde erklärt, dass "schwerwiegende Unbilligkeiten nicht zu befürchten sind."[1]

→ AtomkraftwerkePlag: Versicherbarkeit von Atomkraftwerken

2006

In einer Äußerung von 2006 nahm die CDU/SPD-Bundesregierung zu den "Gefahren der Atomenergie" Stellung. Bemerkenswert ist folgende Äußerung: "Keines der in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke ist gegen die Folgen von Kernschmelzunfällen ausgelegt." Sicherheitsbehälter böten nur einen zeitlich begrenzten Widerstand. Es wird auch erklärt, dass andere Gefahren, wie Erdbeben, Versagen von Sicherungsventilen und Terrorangriffe (Letzteres mit möglicherweise katastrophalen Folgen), nicht auszuschließen seien. Es wurde auch eingeräumt, dass die Atomkraftwerke Biblis, Neckarwestheim und Brunsbüttel "nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik" entsprächen.[2]

2010

Im Juni 2010, als die schwarz-gelbe Regierung eine Laufzeitverlängerung deutscher AKW plante, fragten Abgeordnete mit Hinweis auf die "Liquidatoren" in Tschernobyl, welche Einsatzkräfte bei einem Super-GAU in Deutschland eingesetzt und wie eine Dekontamination ablaufen würde. Die Bundesregierung wies einen Zusammenhang mit Tschernobyl zurück, da die Sicherheitsbarrieren in deutschen AKW gegen den Austritt nuklearer Substanzen wesentlich wirkungsvoller seien als im zerstörten sowjetischen Reaktor. "Eine Explosion oder ein Brand in der Form, wie sie im graphitmoderierten Kernreaktor des Kraftwerkes Tschernobyl stattgefunden und zur vollständigen Zerstörung des Reaktors geführt haben, sind in deutschen Anlagen nicht möglich." Die Verantwortung für den Katastrophenschutz liege nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Für Aufräumarbeiten seien die Betreiber zuständig.

Zum Thema "Nuklearer Katastrophenfall – Katastrophenschutz und Evakuierung" stellte die schwarz-gelbe Bundesregierung im September 2010 zunächst klar, dass dies Aufgabe der Länder sei, nicht des Bundes, dass dieser aber "Rahmenempfehlungen" und "Radiologische Grundlagen" herausgegeben habe. Sie erklärte u. a., dass länderübergreifende Katastrophenschutzübungen stattfänden, die einen Unfall simulierten. Bei einem wirklichen Unfall würde "durch Sirenensignale, Lautsprechersignale und ständige Wiederholungen über Rundfunk und Fernsehen" gewarnt. Bei großflächigen Kontaminationen sei in den "Radiologische Grundlagen" keine dauerhafte Umsiedlung vorgesehen. Über diese müsse "lageabhängig" entschieden werden.[3]

2011

Welche "Schlussfolgerungen für den Katastrophenschutz aus dem atomaren Unfall im Atomkraftwerk Fukushima" gezogen wurden, beantwortete die schwarz-gelbe Bundesregierung am 26. April 2011. Der Behauptung der Fragesteller, dass der Katastrophenschutz in Deutschland nicht auf einen GAU im Ausmaß von Fukushima ausgerichtet sei, widersprach die Bundesregierung und verwies zugleich auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Notfallpläne orientierten sich an den Standards der IAEO und die "auf Dosen bezogene Eingreifsrichtwerte" an den Empfehlungen der International Commission on Radiological Protection (ICRP). Als Folge der Fukushima-Katastrophe wolle sich die Bundesregierung für eine "Überprüfung der Strukturen und Verfahren im Bevölkerungsschutz" zusammen mit den Ländern einsetzen. Auf die Frage, welche Regeln für die Evakuierung gelten, wurde auf die in der Antwort von 2010 erwähnten Regelwerke verwiesen. Die Kapazitäten an Krankhausbetten in den Ländern für Strahlenopfer hielt die Bundesregierung für ausreichend. "Vorräte an Trinkwasser, Lebensmitteln, Treibstoffen, Jodtabletten und Krankenhausmaterialien", Transportkapazitäten und Anzahl der Helfer sowie "Kapazitäten zur radiologischen Analyse und zur Dekontamination radioaktiv verseuchter Personen und verseuchter Flächen" wurden detailliert beschrieben.[4]

Im Dezember 2011 gab die Bundesregierung Antwort zur Fragestellung "Klinische und logistische Kapazitäten für atomaren Unfall in Deutschland". Sie ging näher auf die Weiterbildung der Ärzte und des Krankenhauspersonals ein, gab Angaben zu Spezialbetten in deutschen Strahlenschutzzentren und Zentrallager für Jodtabletten, verwies bei anderen Fragen jedoch wiederum auf die Zuständigkeit der Länder.[5]

(Letzte Änderung: 05.10.2017)

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag: "Haftungsproblematik bei Reaktorunfällen" (Drucksache 10/5821) vom 3. Juli 1986
  2. Deutscher Bundestag: Gefahren der Atomenergie (Drucksache 16/1249) vom 19. April 2006
  3. Deutscher Bundestag: Nuklearer Katastrophenfall – Katastrophenschutz und Evakuierung (Drucksache 17/2871) vom 3. September 2010
  4. Deutscher Bundestag: Schlussfolgerungen für den Katastrophenschutz aus dem atomaren Unfall im Atomkraftwerk Fukushima (Drucksache 17/5653) vom 26. April 2011
  5. Deutscher Bundestag: Klinische und logistische Kapazitäten für atomaren Unfall in Deutschland (Drucksache 17/8113 vom 12. Dezember 2011