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Organisationen und Kommissionen > Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) wurde am 1. September 2014 gegründet. Es hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin und ist derzeit im Aufbau begriffen (Stand: August 2015).[1]

Die Behörde, die dem Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums zugeordnet ist, hat ihren Ursprung im "Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung vom 23. Juli 2013". Darin sind die Aufgaben der Behörde beschrieben: diese soll Verwaltungsaufgaben "auf dem Gebiet der Genehmigung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle" erfüllen und fachliche und wissenschaftliche Unterstützung bereitstellen.[2]

Als weitere Aufgaben werden genannt: "Das BfE soll Erkundungsprogramme und standortbezogene Prüfkriterien festlegen und Vorschläge für die Standortentscheidungen erarbeiten. Darüber hinaus soll das BfE zuständig für die Erhebung von Umlagen zur Deckung der Kosten des BfE und des Vorhabenträgers sein." Das BfE soll zusammen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über Status des Endlagers und mögliche Auswirkungen informieren.[3]

Derzeit hat das BfE die Aufgabe, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens sicherzustellen.[4]

Für das BfE sind laut eines Gesetzentwurfs im Haushalt 2014 Mittel in Höhe von 2,737 Mio. Euro eingeplant.[5]

Kaum waren die Pläne für das BfE bekannt, gab es auch schon Kritik in den Medien. Der "Spiegel" nannte das BfE im Juni 2013 eine opulente Behörde, als dessen Präsident Gerüchten zufolge der Atomlobbyist Bruno Thomauske vorgesehen sei.[6] Die "Zeit" warf der Bundesregierung im Mai 2014 vor, eine Behörde mit 40 Mitarbeitern schaffen zu wollen, die noch nichts zu verwalten habe und deren Aufgabenteilung mit dem BfS nicht geklärt sei. Dies werde zu organisatorischen Probleme führen.[7]

Weitere Links

Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (Homepage)
Endlagersuche nach dem Atomausstieg


(Letzte Änderung: 04.05.2017)

Einzelnachweise

  1. BFE: Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung nimmt Arbeit auf vom 28. August 2014
  2. gesetze-im-internet.de: Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung vom 23. Juli 2013
  3. endlagerung.de: Die beteiligten Institutionen und ihre Aufgaben (§§ 6, 7, 8, 11, 14) abgerufen am 10. Mai 2014
  4. BFE: Aufgaben des BfE abgerufen am 4. Mai 2017
  5. dip21.bundestag.de: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) (Drucksache 18/700, S. 2610ff.) vom 19. März 2014
  6. DER SPIEGEL 26/2013: Politische Entsorgung vom 24. Juni 2013
  7. Zeit Online: Atommüll - Geldprassen fürs Endlager vom 9. Mai 2014
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