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Einführung 2011

Die Kernbrennstoffsteuer, umgangssprachlich Brennelementesteuer genannt, trat am 1. Januar 2011 in Kraft und wurde bis zum 31.12.2016 auf "Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird" erhoben. Die besteuerten Brennstoffe waren Plutonium 239, Plutonium 241, Uran 233 oder Uran 235. wobei die Steuer je Gramm Brennstoff 145 Euro betrug. Betreiber von Atomkraftwerken mussten die Steuer entrichten, sobald Brennelemente oder Brennstäbe erstmalig eingesetzt wurden und eine selbsttragende Kettenreaktion enstand. Auf Kettenreaktionen, die nach dem 1. Januar 2017 ausgelöst wurden, wurde die Steuer nicht mehr angewendet.[1]

Die Steuer war 2010 als Gegenleistung für die Laufzeitverlängerung für AKW im Rahmen eines Sparpakets beschlossen worden und sollte jährlich 2,3 Mrd. Euro einbringen. Die Konzerne liefen Sturm gegen das Gesetz, das sie "als einseitige Diskriminierung ihrer Branche im Energiesektor" ansahen. Als nach der Fukushima-Katastrophe ein Atomausstieg bis 2022 beschlossen wurde, kamen Diskussionen auf, die Steuer vorzeitig abzuschaffen. Am 29. Mai 2016 beschloss die Regierung jedoch, die Steuer beizubehalten. E.ON kündigte daraufhin eine Klage an.[2]

2015 scheiterten die Atomkonzerne mit ihren Klagen: der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte, die Brennelemente verstoße nicht gegen EU-Recht.[3]

Verlängerung abgelehnt

Ein mögliche Verlängerung des Gesetzes war Gegenstand einer kontroversen Diskussion im Bundestag: nicht nur Grüne und Linke, sondern auch Teile der Regierung befürworteten diese. Eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) ergab, dass dem Staat durch die Beendigung der Steuer zwischen 2017 und 2022 zwischen 3,9 und 5,8 Milliarden Euro verlorengehen würden. Die FÖS kritisierte, dass damit eine steuerfreige Produktion von Atommüll erlaubt werde und man die Atomkonzerne ermutigt, den Atomausstieg hinauszuzögern.[4]

Die schwarz-rote Regierung lehnte jedoch am 10. November 2016 einen Antrag der Linken ab, die Kernbrennstoffsteuer zu verlängern. Begründung: Die Atomkonzerne würden doppelt belastet, da sie ohnehin für die Endlagerung des Atommülls zahlen müssten; außerdem landeten die Kosten letztlich ohnhin beim Verbraucher-[5]

Die Anti-AKW-Organisation .ausgestrahlt und das Umweltinstitut München e.V. lehnten die Abschaffung der Steuer grundsätzlich ab und starteten die "Kampagne: Keine Steuerbefreiung für AKW!"[6]

(Letzte Änderung: 17.12.2016)

Einzelnachweise

  1. gesetze-im-internet.de: Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) abgerufen am 17. Dezember 2016
  2. Zeit Online: E.on will gegen Brennelementesteuer klagen vom 31. Mai 2011
  3. Welt Online: Energieriesen kassieren Niederlage vor dem EuGH vom 4. Juni 2015
  4. Berliner Morgenpost: Staat entgehen 5,8 Milliarden Euro vom 16. September 2016
  5. bundestag.de: Linke scheitert mit einem Antrag auf Erhalt der Brennelementesteuer vom 10. November 2016
  6. ausgestrahlt.de: Kampagne: Keine Steuerbefreiung für AKW! abgerufen am 17. Dezember 2016
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