AtomkraftwerkePlag Wiki
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Die Kernbrennstoffsteuer, umgangssprachlich Brennelementesteuer genannt, trat am 1. Januar 2011 in Kraft und wurde bis zum 31.12.2016 auf "Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird", erhoben. Die besteuerten Brennstoffe waren [[Radioaktive Substanzen#Plutonium|Plutonium]] 239, Plutonium 241, [[Radioaktive Substanzen#Uran|Uran]] 233 und Uran 235. wobei je Gramm Brennstoff 145 Euro entrichtet werden musste. Betreiber von Atomkraftwerken mussten Steuer zahlen, sobald Brennelemente oder Brennstäbe erstmalig eingesetzt wurden und eine selbsttragende Kettenreaktion zustandekam. Auf Kettenreaktionen, die nach dem 1. Januar 2017 ausgelöst wurden, wurde die Steuer nicht mehr angewendet.<ref name"Gesetz">gesetze-im-internet.de: [http://www.gesetze-im-internet.de/kernbrstg/BJNR180400010.html Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG)] abgerufen am 17. Dezember 2016</ref>
   
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Die Abgabe war 2010 im Rahmen eines Sparpakets als Gegenleistung für die [[Merkel: Ausstieg aus dem Ausstieg (2010)|Laufzeitverlängerung]] für AKW beschlossen worden und sollte jährlich 2,3 Mrd. Euro einbringen. Die Atomkonzerne protestierten gegen das Gesetz, das sie "als einseitige Diskriminierung ihrer Branche im Energiesektor" ansahen. Als nach der [[Die Fukushima-Katastrophe|Fukushima-Katastrophe]] ein [[Merkel: Atomausstieg II (2011)|Atomausstieg bis 2022]] beschlossen wurde, kamen Diskussionen auf, die Steuer vorzeitig abzuschaffen. Am 29. Mai 2016 beschloss die Regierung jedoch, die Steuer beizubehalten. [[E.ON]] kündigte daraufhin eine Klage an.<ref>Zeit Online: [http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-05/Atomausstieg-Klage-Eon E.on will gegen Brennelementesteuer klagen] vom 31. Mai 2011</ref>
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2015 scheiterten die Atomkonzerne jedoch mit ihren Klagen: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte, die Brennelementesteuer verstoße nicht gegen EU-Recht.<ref>Welt Online: [https://www.welt.de/wirtschaft/article141929581/Energieriesen-kassieren-Niederlage-vor-dem-EuGH.html Energieriesen kassieren Niederlage vor dem EuGH] vom 4. Juni 2015</ref>
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==Verlängerung abgelehnt==
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Umstritten war 2016 unter den Bundestagsparteien eine mögliche Verlängerung des Gesetzes. Nicht nur Grüne und Linke, sondern auch Teile der rot-schwarzen Regierung befürworteten diese.<ref>Berliner Morgenpost: [http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article208251641/Staat-entgehen-5-8-Milliarden-Euro.html Staat entgehen 5,8 Milliarden Euro] vom 16. September 2016</ref>
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Eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des Öko-Energieversorgers Naturstrom AG ergab, dass dem Staat durch die Beendigung der Steuer zwischen 2017 und 2022 zwischen 3,9 und 5,8 Milliarden Euro verlorengehen würden. Die Naturstrom AG kritisierte, dass damit eine steuerfreie Produktion von Atommüll erlaubt werde und man die Atomkonzerne ermutige, den Atomausstieg hinauszuzögern.<ref>foes.de: [http://www.foes.de/pdf/2016-09-16-PM-Kernbrennstoffsteuer.pdf Brennelementesteuer: Bund droht Milliarden-Steuerausfall zugunsten der Atomkonzerne] vom 16. September 2016</ref> → foes.de: [http://www.foes.de/pdf/2016-09-Kurzanalyse-Kernbrennstoffsteuer-nach-2016.pdf Kernbrennstoffsteuer nach 2016?] (Kurzanalyse) vom September 2016
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Die schwarz-rote Regierung lehnte jedoch am 10. November 2016 einen Antrag der Linken ab, die Kernbrennstoffsteuer zu verlängern. Begründung: Die Atomkonzerne würden durch die Abgabe doppelt belastet, da sie ohnehin für die Endlagerung des Atommülls zahlen müssten. Außerdem würden die Kosten letztlich ohnehin an den Verbraucher weitergegeben.<ref>bundestag.de: [https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw45-de-brennelementesteuer/477848 Linke scheitert mit einem Antrag auf Erhalt der Brennelementesteuer] vom 10. November 2016</ref>
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Die Anti-AKW-Organisation .ausgestrahlt und das Umweltinstitut München e.V. lehnten die Abschaffung der Steuer grundsätzlich ab und starteten eine "Kampagne: Keine Steuerbefreiung für AKW!"<ref>ausgestrahlt.de: [https://www.ausgestrahlt.de/mitmachen/kampagnen/kampagne-keine-steuerbefreiung-fuer-akw/ Kampagne: Keine Steuerbefreiung für AKW!] abgerufen am 17. Dezember 2016</ref>
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==Wegen Verfassungswidrigkeit gekippt==
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Nachdem die Atomkonzerne durch alle Instanzen geklagt hatten, bekamen Sie am 7. Juni 2017 schließlich doch noch Recht. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Brennelementesteuer grundgesetzwidrig sei. Begründung: "Die Atomsteuer entspreche entgegen der Klassifizierung des Bundes nicht einer Verbrauchssteuer, zu deren Beschluss der Bund befugt gewesen wäre."
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Die Konzerne können nun auf eine Rückzahlung von 6,3 Mrd. Euro hoffen, die die Steuer der Bundesregierung von 2011 bis 2016 einbrachte – zuzüglich Zinsen.<ref>Handelsblatt: [http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/brennelementesteuer-verfassungswidrig-atomkonzerne-koennen-auf-milliarden-hoffen/19900720.html Brennelementesteuer verfassungswidrig - Atomkonzerne können auf Milliarden hoffen]
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vom 7. Juni 2017</ref><br /><br />
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==Einzelnachweise==
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<references />
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[[Kategorie:Deutschland]]
 
[[Kategorie:Atommüll]]
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[[Kategorie:Brennelemente]]

Version vom 21. Juni 2017, 16:39 Uhr

Einführung 2011

Brennelement-Kernkraftwerk

Brennelement

Die Kernbrennstoffsteuer, umgangssprachlich Brennelementesteuer genannt, trat am 1. Januar 2011 in Kraft und wurde bis zum 31.12.2016 auf "Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird", erhoben. Die besteuerten Brennstoffe waren Plutonium 239, Plutonium 241, Uran 233 und Uran 235. wobei je Gramm Brennstoff 145 Euro entrichtet werden musste. Betreiber von Atomkraftwerken mussten Steuer zahlen, sobald Brennelemente oder Brennstäbe erstmalig eingesetzt wurden und eine selbsttragende Kettenreaktion zustandekam. Auf Kettenreaktionen, die nach dem 1. Januar 2017 ausgelöst wurden, wurde die Steuer nicht mehr angewendet.[1]

Die Abgabe war 2010 im Rahmen eines Sparpakets als Gegenleistung für die Laufzeitverlängerung für AKW beschlossen worden und sollte jährlich 2,3 Mrd. Euro einbringen. Die Atomkonzerne protestierten gegen das Gesetz, das sie "als einseitige Diskriminierung ihrer Branche im Energiesektor" ansahen. Als nach der Fukushima-Katastrophe ein Atomausstieg bis 2022 beschlossen wurde, kamen Diskussionen auf, die Steuer vorzeitig abzuschaffen. Am 29. Mai 2016 beschloss die Regierung jedoch, die Steuer beizubehalten. E.ON kündigte daraufhin eine Klage an.[2]

2015 scheiterten die Atomkonzerne jedoch mit ihren Klagen: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte, die Brennelementesteuer verstoße nicht gegen EU-Recht.[3]

Verlängerung abgelehnt

Umstritten war 2016 unter den Bundestagsparteien eine mögliche Verlängerung des Gesetzes. Nicht nur Grüne und Linke, sondern auch Teile der rot-schwarzen Regierung befürworteten diese.[4]

Eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des Öko-Energieversorgers Naturstrom AG ergab, dass dem Staat durch die Beendigung der Steuer zwischen 2017 und 2022 zwischen 3,9 und 5,8 Milliarden Euro verlorengehen würden. Die Naturstrom AG kritisierte, dass damit eine steuerfreie Produktion von Atommüll erlaubt werde und man die Atomkonzerne ermutige, den Atomausstieg hinauszuzögern.[5] → foes.de: Kernbrennstoffsteuer nach 2016? (Kurzanalyse) vom September 2016

Die schwarz-rote Regierung lehnte jedoch am 10. November 2016 einen Antrag der Linken ab, die Kernbrennstoffsteuer zu verlängern. Begründung: Die Atomkonzerne würden durch die Abgabe doppelt belastet, da sie ohnehin für die Endlagerung des Atommülls zahlen müssten. Außerdem würden die Kosten letztlich ohnehin an den Verbraucher weitergegeben.[6]

Die Anti-AKW-Organisation .ausgestrahlt und das Umweltinstitut München e.V. lehnten die Abschaffung der Steuer grundsätzlich ab und starteten eine "Kampagne: Keine Steuerbefreiung für AKW!"[7]

Wegen Verfassungswidrigkeit gekippt

Nachdem die Atomkonzerne durch alle Instanzen geklagt hatten, bekamen Sie am 7. Juni 2017 schließlich doch noch Recht. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Brennelementesteuer grundgesetzwidrig sei. Begründung: "Die Atomsteuer entspreche entgegen der Klassifizierung des Bundes nicht einer Verbrauchssteuer, zu deren Beschluss der Bund befugt gewesen wäre."

Die Konzerne können nun auf eine Rückzahlung von 6,3 Mrd. Euro hoffen, die die Steuer der Bundesregierung von 2011 bis 2016 einbrachte – zuzüglich Zinsen.[8]

(Letzte Änderung: 21.06.2017)

Einzelnachweise

  1. gesetze-im-internet.de: Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) abgerufen am 17. Dezember 2016
  2. Zeit Online: E.on will gegen Brennelementesteuer klagen vom 31. Mai 2011
  3. Welt Online: Energieriesen kassieren Niederlage vor dem EuGH vom 4. Juni 2015
  4. Berliner Morgenpost: Staat entgehen 5,8 Milliarden Euro vom 16. September 2016
  5. foes.de: Brennelementesteuer: Bund droht Milliarden-Steuerausfall zugunsten der Atomkonzerne vom 16. September 2016
  6. bundestag.de: Linke scheitert mit einem Antrag auf Erhalt der Brennelementesteuer vom 10. November 2016
  7. ausgestrahlt.de: Kampagne: Keine Steuerbefreiung für AKW! abgerufen am 17. Dezember 2016
  8. Handelsblatt: Brennelementesteuer verfassungswidrig - Atomkonzerne können auf Milliarden hoffen vom 7. Juni 2017